Iris Milde

Von Iris Riedel Die Haftung für einen Schaden übernimmt der Verursacher: Dieses Grundprinzip gilt nicht, wenn diese Person deliktunfähig ist, also zum Beispiel geistig behindert. Auch normale Haftpflichtversicherungen zahlen dann nicht, dennoch kann der Abschluss sinnvoll sein. – „Mama, darf ich bitte.“ – „Nein, ihr könnt noch hinten bisschen spielen.“ – „Nein, nein, nein!“ Navin
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